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Ärztliche Prüfungen

Welche Prüfungen gibt es?

Insgesamt gibt es vier Prüfungen. Bis zum bestandenen Medizinstudium sind es drei Ärztliche Prüfungen, eventuell gefolgt von der Fachärztlichen Prüfung. Alle Ärztlichen Prüfungen werden vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) inhaltlich erarbeitet, organisiert und überwacht. 

  • Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1), das erste Staatsexamen im Medizinstudium (auch Physikum genannt), erfolgt nach dem Abschluss des vorklinischen Teils des Studiums.
  • Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2), auch als „Hammerexamen“ bekannt, ist meist nach dem 10. Semester zu absolvieren. 
  • Der Dritte (und letzte) Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) findet nach dem Praktischen Jahr statt. 
  • Die Fachärztliche Prüfung schließt die Weiterbildung ab.

Das IMPP veröffentlicht praktische Hinweise zur Durchführung der Ärztlichen Prüfungen, die Sie sich hier herunterladen können. Alle Prüfungen sind nicht öffentlich. 

 

In welchem Zusammenhang stehen die Prüfungen?

Nur wer alle drei Prüfungsabschnitte bestanden hat, hat sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen, darf sich Arzt oder Ärztin nennen und kann eine Approbation beantragen. 

Dabei setzt sich die Gesamtnote der Ärztlichen Prüfung aus 1/3 der Note des Ersten Abschnitts, zu 2/3 aus der Note des Zweiten und Dritten Abschnitts zusammen. 

 

Und wie ist es mit der Approbation? 

Die Approbation, die Erlaubnis zur Berufsausübung, wird auf Antrag erteilt. Im Regelfall ist der erfolgreiche Abschluss des Medizinstudiums, inklusive der drei Abschnitte der Ärztlichen Prüfung, Voraussetzung. Der Antrag ist bei den jeweiligen zuständigen Stellen der Länder einzureichen. Die Approbation wird in der Bundesärzteordnung definiert. 

 

Wo finde ich rechtliche Grundlagen? 

Die rechtlichen Grundlagen sind in der Approbationsordnung für Ärzte festgehalten und basieren auf der Bundesärzteordnung. 

 

Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M1

Die Prüfung findet immer nach einer Regelstudienzeit von vier Semestern statt. Sie gliedert sich in eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Die Prüfungsinhalte werden im Gegenstandskatalog der Ärztlichen Prüfung GK1 definiert.

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen stellt neben grundlegenden rechtlichen Informationen auch Prüfungstermine und Beispielaufgaben zur Verfügung. 

 

Voraussetzungen 

Neben der absolvierten Regelstudienzeit von vier Semestern, die mit den entsprechenden Unterlagen belegt wird, benötigen Sie die Nachweise über das Pflegepraktikum und eine Ausbildung in Erster Hilfe. 

 

Als Nachweis in Erster Hilfe gelten:

  • eine Bescheinigung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e. V., des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Malteser Hilfsdienstes e. V.,
  • das Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen, sofern die Ausbildung in Erster Hilfe in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschrieben ist und Gegenstand der Ausbildung war,
  • eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin oder Pflegediensthelfer oder über 
  • eine Bescheinigung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, über die Ausbildung in Erster Hilfe,
  • eine Bescheinigung einer anderen Stelle über die Ausbildung in Erster Hilfe, wenn die Eignung dieser Stelle für eine solche Ausbildung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

 

Anmeldung zur Prüfung 

Zur Teilnahme an der Prüfung müssen Sie sich beim jeweiligen Landesprüfungsamt anmelden. Für die Anmeldung benötigen Sie: 

  • Geburtsurkunde (sollten Sie verheiratet sein, auch die Eheurkunde)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (sollten Sie aus dem Ausland kommen, auch den Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle) 
  • Ihr Studienbuch oder den Nachweis der Studienzeiten Ihrer Universität (Siegel und Unterschrift der Universität)
  • Zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen (Siegel und Unterschrift der Universität) 
  • Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe (oder Äquivalent) 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und danach eine Einladung. Diese Einladung wird Ihnen entweder an Ihre Wohnadresse zugestellt oder Sie holen sie persönlich ab. In der Einladung stehen sowohl der Prüfungstermin als auch der Prüfungsort für den schriftlichen Teil. Zudem werden die Prüfer für den mündlichen Termin benannt. Hier finden Sie eine Liste der Prüfungstermine.

 

 

Die schriftliche Prüfung 

Es wird deutschlandweit eine einheitliche Prüfung zu einem bestimmten Termin durchgeführt. Folglich wird an jeder Universität am gleichen Tag die gleiche schriftliche Prüfung geschrieben. Die Prüfung hat insgesamt 320 Fragen. Der schriftliche Teil umfasst folgende Teilgebiete:

  1. Biologie für Mediziner und Anatomie (100 Fragen)
  2. Physik für Mediziner und Physiologie (80 Fragen)
  3. Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie (80 Fragen)
  4. Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie (60 Fragen) 

Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt acht Stunden, aufgeteilt auf zwei Tage mit jeweils vier Stunden. In diesen vier Stunden müssen Sie 160 Fragen schriftlich beantworten. 

  • Am ersten Tag wird Physik, Physiologie, Chemie und Biochemie/Molekularbiologie (160 Fragen) abgefragt. 
  • Am zweiten Tag geht es um Biologie, Anatomie, Soziologie und Medizinische Psychologie (160 Fragen). 

Die Bestehensgrenze liegt bei zirka 60 %, somit müssen ca. 192 Fragen von 320 korrekt beantwortet werden. 

 

Die mündliche Prüfung

Die mündliche liegt zeitlich nach der schriftlichen Prüfung. Beide Prüfungen können separat bestanden werden. Die Dauer der mündlichen Prüfung kann von einer bis zu vier Stunden reichen. Dies hängt von der Anzahl der Prüflinge (maximal vier) und den Prüfern ab. Pro Prüfling sind zwischen 45 und 60 Minuten zu erwarten. Prüfer sind die Dozenten der jeweiligen Fachbereiche der Universität, an der Sie immatrikuliert sind. 

Meistens beginnt die mündliche Prüfung mit der Begutachtung von histologischen Präparaten. Dafür werden jedem Prüfling mindestens zwei Präparate zugewiesen, die Sie unter einem Mikroskop erkennen müssen. Für diese Aufgabe haben Sie bis zu 30 Minuten Zeit. Erst danach beginnt die eigentliche mündliche Prüfung. Dabei werden die Fächer Anatomie, Physiologie und Biochemie/Molekularbiologie abgefragt. Welches Fach zuerst abgefragt wird, ist von Universität zu Universität verschieden. 

 

Bestanden oder nicht bestanden? 

Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung können getrennt voneinander dreimal abgelegt werden. Die Erste Ärztliche Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der mündliche als auch der schriftliche Teil bestanden wurde. Bei Nichtbestehen werden Sie nach dem dritten Versuch vom Medizinstudium ausgeschlossen – Sie werden gesperrt. Diese Sperre gilt auch, wenn Sie sich an einer anderen Universität in Deutschland einschreiben. 

 

Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M2

Dies ist das umfangreichste Examen in der Ärztlichen Prüfung. Es findet nach dem 10. Semester (Regelstudienzeit) statt und vor dem Praktischen Jahr. Für das Praktische Jahr müssen Sie den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben. Deutschlandweit wird die Prüfung an zwei Terminen im Jahr (Frühjahr: April bis Juni, Herbst: Oktober bis Dezember) durchgeführt. Die Frist für die Anmeldung ist jeweils der 10. Januar (Frühjahr) und der 10. Juni (Herbst) (§ 10 Abs. 3 ÄAppO). Die Prüfungsinhalte werden im Gegenstandskatalog der Ärztlichen Prüfung GK2 definiert.

 

Voraussetzungen 

Alle vorgeschriebenen Unterrichtsvoraussetzungen – sowohl alle Leistungsnachweise der Prüfungen als auch die Nachweise der Famulatur  – müssen vorliegen. Sofern bei der Anmeldung zur Prüfung noch notwendige Voraussetzungen für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung fehlen, sind sie unverzüglich und vor der Prüfung nachzureichen. Übrigens: Solange Sie noch keine Zulassung zur Prüfung haben, können Sie Ihre Anmeldung schriftlich zurückziehen. Die Leistungsnachweise umfassen folgende Fächer: 

  1. Allgemeinmedizin
  2. Anästhesiologie
  3. Arbeitsmedizin, Sozialmedizin
  4. Augenheilkunde
  5. Chirurgie
  6. Dermatologie, Venerologie
  7. Frauenheilkunde, Geburtshilfe
  8. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  9. Humangenetik
  10. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
  11. Innere Medizin
  12. Kinderheilkunde
  13. Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik
  14. Neurologie
  15. Orthopädie
  16. Pathologie
  17. Pharmakologie, Toxikologie
  18. Psychiatrie und Psychotherapie
  19. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  20.  Rechtsmedizin
  21. Urologie
  22. Wahlfach

 

Zusätzlich sind in folgenden Querschnittsbereichen Leistungsnachweise vorzulegen: 

  1. Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik
  2. Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin
  3. Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen
  4. Infektiologie, Immunologie
  5. Klinisch-pathologische Konferenz
  6. Klinische Umweltmedizin
  7. Medizin des Alterns und des alten Menschen
  8. Notfallmedizin
  9. Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
  10. Prävention, Gesundheitsförderung
  11. Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
  12. Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren
  13.  Palliativmedizin
  14. Schmerzmedizin

Jede Universität legt in ihrer Studienordnung die Vermittlung der Querschnittsbereiche fest. Im Zweifelsfall ist es ratsam, die Regelungen in der gültigen Studienordnung nachzulesen. 

Zusätzlich zu den Leistungsnachweisen in den genannten Fächern benötigen Sie auch den Nachweis über die vollständige Ableistung der Famulatur.

 

 

Anmeldung zur Prüfung 

Der Antrag auf die Zulassung zur Prüfung kann ausschließlich online mit den zur Verfügung gestellten Online-Formularen gestellt werden. Dieses elektronische Formular erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Landesprüfungsämtern. In Berlin ist dies beispielweise die LaGeSo.

Die Frist für die Anmeldung ist jeweils der 10. Januar (Frühjahr) und der 10. Juni (Herbst) (§ 10 Abs. 3 ÄAppO).

Die Zulassung zur Prüfung wird meist zeitgleich mit der Einladung digital versandt. Dies geschieht spätestens sieben Tage vor der Prüfung. Die Einladung enthält, wie bei der Ersten Ärztlichen Prüfung, die Prüfungsdetails (Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer). Folgende Unterlagen benötigen Sie für den digitalen Antrag auf Zulassung: 

  • Geburtsurkunde (sollten Sie verheiratet sein, auch die Eheurkunde)
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (sollten Sie aus dem Ausland kommen, auch den Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle) 
  • Ihr Studienbuch oder den Nachweis der Studienzeiten Ihrer Universität (Siegel und Unterschrift der Universität)
  • Zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen (Siegel und Unterschrift der Universität) 
  • Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung 

 

Die Prüfung

Drei Tage – jeweils fünf Stunden und 320 Fragen pro Tag. 

In einem Multiple-Choice-Test wird anhand von Fallstudien Wissen abgefragt. Die Fragestellungen beziehen sich auf die gängigsten Krankheitsbilder aus verschiedenen Fächern. Es werden sowohl Aspekte der Diagnose, der Therapie und ggf. des Therapieversagens sowie berufspraktische Themen aus dem eigenverantwortlichen Alltag der Mediziner abgefragt. Inhaltlich entfallen ca. 20 % der Fragen auf die Innere Medizin und ca. 10 % auf die Pharmakologie. Jeweils 5–7 % der Fragen beziehen sich auf die Fächer Neurologie, Pädiatrie und Chirurgie. Die restlichen Fächer schlagen mit einem Fragenanteil von jeweils ca. 1–5 % zu Buche. 

 

Auf dem Kongress der DGP können Sie „Testläufe“ der Zweiten Ärztlichen Prüfung absolvieren. Beispielaufgaben finden Sie hier.

 

 

Bestanden oder nicht bestanden? 

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mind. 60 % der gestellten Prüfungsfragen korrekt beantwortet wurden oder wenn die Anzahl der von Ihnen korrekt beantworteten Fragen die durchschnittliche Prüfungsleistung jener anderen Prüflinge nicht mehr als 22 % unterschreitet, die nach einer Mindeststudienzeit von 10 Semestern erstmals an der Prüfung teilgenommen haben. 

 

In der Ärztlichen Approbationsordnung können Sie sich genauer informieren. Wenn Sie genau wissen wollen, wie Ihre Prüfungsergebnisse einzuordnen sind, so können Sie einen entsprechenden Antrag beim IMPP stellen. 

 

Der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M3

Diese letzte der drei Ärztlichen Prüfungen findet nach dem Praktischen Jahr statt. Sie ist eine rein mündliche Prüfung und wird von den medizinischen Fakultäten eigenständig organisiert. Im Fokus stehen hier meist praxisorientierte Fragen. Deutschlandweit wird die Prüfung im Mai, Juni, November und Dezember durchgeführt. Die Frist für die Anmeldung ist jeweils der 10. Januar (für Mai und Juni) und der 10. Juni (November und Dezember) (§ 10 Abs. 3 ÄAppO). Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, die aus einem Vorsitzenden und mindestens drei, höchstens vier Mitgliedern besteht. Die Zusammensetzung ist wie folgt: 

  • ein Internist
  • ein Chirurg
  • ein Prüfer aus Ihrem Wahlfach
  • ein Prüfer aus einem meist zufällig gewählten sogenannten vierten Fach
Voraussetzung 

Neben dem erfolgreichen Absolvieren der beiden vorausgegangenen Ärztlichen Prüfungen ist auch der Abschluss des Praktischen Jahrs nachzuweisen. 

 

Anmeldung zur Prüfung

Der Antrag auf die Zulassung zur Prüfung kann ausschließlich online mit den zur Verfügung gestellten Online-Formularen gestellt werden. Dieses elektronische Formular erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Landesprüfungsämtern. In Berlin ist dies beispielweise die LaGeSo.

Die Frist für die Anmeldung ist jeweils der 10. Januar (Frühjahr) und der 10. Juni (Herbst) (§ 10 Abs. 3 ÄAppO).

Die Zulassung zur Prüfung wird meist zeitgleich mit der Einladung digital versandt. Dies geschieht spätestens sieben Tage vor der Prüfung. Die Einladung enthält, wie bei der Ersten Ärztlichen Prüfung, die Prüfungsdetails (Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer). Folgende Unterlagen benötigen Sie für den digitalen Antrag auf Zulassung: 

  • Geburtsurkunde (sollten Sie verheiratet sein, auch die Eheurkunde)
  • Ihr Studienbuch oder den Nachweis der Studienzeiten Ihrer Universität (Siegel und Unterschrift der Universität)
  • Bescheinigung über das Praktische Jahr (Muster der Bescheinigung)
  • Zeugnis über das Bestehen des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung 

Sollte Ihnen noch eine Bescheinigung, z. B. für das Praktische Jahr, fehlen, so muss sie unverzüglich nachgereicht werden. 

 

 

Die Prüfung 

Die mündliche Prüfung findet an zwei Tagen statt. Es werden bis zu vier Prüflinge jeweils mindestens 45 Minuten und maximal 60 Minuten geprüft. Somit kann die mündliche Prüfung an beiden Tagen jeweils bis zu vier Stunden dauern. Die Prüfung ist praxisorientiert, was bedeutet, dass Ihnen praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern gestellt werden. Es sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen zu integrieren. 

Ziel der Prüfung ist nachzuweisen, dass Sie:

  1. die Technik der Anamneseerhebung, der klinischen Untersuchungsmethoden und die Technik der grundlegenden Laboratoriumsmethoden und die Beurteilung der daraus stammenden Resultate beherrschen.
  2. in der Lage sind, die Informationen, die zum Stellen der Diagnose erforderlich sind, zu gewinnen und anzufordern, ihre unterschiedliche Bedeutung zu erkennen, ihre Gewichtung für die Diagnosestellung vorzunehmen und im Rahmen differentialdiagnostischer Überlegungen kritisch zu verwerten.
  3. über hinreichende Kenntnisse in der Pathologie und Pathophysiologie verfügen, insbesondere in der Lage sind, pathogenetische Zusammenhänge zu erkennen.
  4. die Indikation zu konservativen und operativen Therapien sowie die wichtigsten therapeutischen Prinzipien beherrschen und gesundheitsökonomisch sinnvolle Entscheidungen treffen können.
  5. grundlegende pharmakologische Kenntnisse besitzen, die Pharmakotherapie, insbesondere die Anwendung medizinisch bedeutsamer Pharmaka, ihre Indikation und Gegenindikation, auch unter Berücksichtigung gesundheitsökonomischer Aspekte, beherrschen und die Regeln des Rezeptierens sowie die für den Arzt wichtigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften kennen.
  6. die Grundlagen und Grundkenntnisse der Gesundheitsförderung, der Prävention und Rehabilitation beherrschen sowie die Einflüsse von Umwelt, Gesellschaft, Familie und Beruf auf die Gesundheit bewerten können.
  7. die Notwendigkeit und die grundlegenden Prinzipien der Koordinierung von Behandlungsabläufen erkennen. 
  8. die allgemeinen Regeln ärztlichen Verhaltens gegenüber dem Patienten unter Berücksichtigung insbesondere auch ethischer Fragestellungen kennen, sich der Situation entsprechend verhalten und zur Hilfe und zur Betreuung, auch chronisch und unheilbar Kranker sowie Sterbender, fähig sind.

 

Daher gliedert sich die mündliche Prüfung meist in folgende Teilabschnitte: 

Tag 1: Am ersten Tag gilt es einen Fallbericht zu erstellen. Er enthält: 

  • Anamnese
  • Diagnose
  • Prognose
  • Behandlungsplan
  • Epikrise des Patienten 

Zusätzlich werden Anamnese- und Untersuchungstechniken im Patientenzimmer abgefragt. Dazu werden Ihnen als Prüfling von der Prüfungskommission vor dem Prüfungstermin ein oder mehrere Patienten zugewiesen. Sie erstellen den Fallbericht. Dieser Fallbericht muss unverzüglich nach Fertigstellung durch ein Mitglied der Prüfungskommission gegengezeichnet werden. Dieser Fallbericht ist dann Gegenstand der mündlichen Prüfung. Je nach Prüfungsordnung wird dieser Fallbericht unter Prüfungsdruck am selben Tag von Ihnen geschrieben, an dem die mündliche Prüfung stattfindet. Fallberichte folgen einer definierten Form und Inhalt. 

 

Tag 2: Die Prüfung am zweiten Tag ist meist eine offene Fragerunde, die in der Regel keinen Bezug zum ersten Tag hat. 

 

 

Bestanden oder nicht bestanden? 

Die Dritte Ärztliche Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens die Note „ausreichend“ erhalten haben. Mit dem Bestehen sämtlicher Ärztlicher Prüfungen können Sie eine Approbation beantragen. 

Ist die Prüfung nicht bestanden, so entscheidet das Landesprüfungsamt, ob und wie lange nochmals eine praktische Ausbildung in einem Krankenhaus absolviert werden muss. Die Dauer kann auf vier bis sechs Monate veranschlagt werden. Nach Vorlage der Bescheinigung der absolvierten Ausbildungszeit wird der Prüfling vom Landesprüfungsamt erneut eingeladen. 

 

 

Die Fachärztliche Prüfung

Die Fachärztliche Prüfung bildet den Abschluss der Weiterbildung. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter Weiterbildung.