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Weiterbildung

Die Pneumologie ist ein sehr spannendes Fach, da in den Fachbereich extrem wichtige Erkrankungen fallen. Die Arbeit ist oft fachübergreifend und erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Vielfältige Krankheitsbilder bieten vielfältige Spezialisierungsmöglichkeiten.

Jonas Schupp 

Forschungspreisträger der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. 2018

 

Voraussetzungen

Neben dem erfolgreichen Abschluss der Ärztlichen Prüfungen muss auch die Approbation vorliegen. Diese können Sie nach bestandener Dritter Ärztlicher Prüfung bei Ihrer Kammer beantragen.

 

Kurz zusammengefasst

  • Grundlage der Weiterbildung ist die Weiterbildungsordnung – diese obliegt den jeweiligen Landesärztekammern.
  • Als Arzt in Weiterbildung erhalten Sie ein reguläres Gehalt.
  • Insgesamt dauert es vom Start der Weiterbildung bis zur letzten Prüfung ca. sechs Jahre / 72 Monate.
  • Die Fachärztliche Prüfung schließt die fachärztliche Ausbildung ab. Wir bieten mit dem SOTA-Kurs eine Vorbereitungs für die Prüfungen an. Sobald neue Kurstermine feststehen, finden Sie die entsprechenden Informationen zum Programm und der Anmeldung hier
  • Erst nach bestandener Fachärztlicher Prüfung dürfen Ärzte eine Facharztbezeichnung führen.

Wie ist die Weiterbildung zum Internisten, Spezialgebiet Pneumologie, strukturiert?

Die insgesamt 72-monatige Weiterbildungszeit ist in folgende Teilabschnitte gegliedert:

  • 36 Monate Innere Medizin in einer stationären Basisweiterbildung
  • 36 Monate Weiterbildung in der Pneumologie
  • Von den insgesamt 72 Monaten müssen sechs Monate auf einer internistischen Intensivstation abgeleistet werden. Dies kann sowohl im Zuge der Basisweiterbildung als auch während der Weiterbildung in der Pneumologie geschehen.

Insgesamt können 18 Monate in der Praxis eines niedergelassenen Arztes bzw. ambulant abgeleistet werden.

 

 

Wer darf Sie ausbilden?

Ausschließlich Weiterbildungsbefugte dürfen die Weiterbildung durchführen. Die Befugnis zur Weiterbildung wird von den jeweiligen Landesärztekammern erteilt. Der zeitliche Umfang, in dem der Weiterbildungsbefugte innerhalb der Weiterbildung ausbilden darf, ist begrenzt und kann von sechs bis zu 60 Monaten reichen. In der Regel wird im stationären Bereich eine Weiterbildungsbefugnis für 18 bis 60 Monate erteilt, im ambulanten Bereich beschränkt sich der Befugnisrahmen meist auf sechs bis zwölf Monate. Die Dauer der Befugnis sagt nichts über die Qualität der Weiterbildung aus – vielmehr richtet sie sich nach Kriterien wie ambulant/stationär, Bettenzahl und Leistungsspektrum. Es kann also sehr sinnvoll sein, sich die Liste der Weiterbildungsbefugten genauer anzusehen und sich, z. B. gezielt durch eine Initiativbewerbung, die Möglichkeit zu schaffen, häufig zu wechseln oder aber lange in einem Haus zu bleiben.
Beispielhaft die Voraussetzungen für die Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer Berlin

 

Wie läuft eine Weiterbildung ab?

Weiterbildungen richten sich nach den jeweiligen Weiterbildungsverordnungen der Landesärztekammern.
Auf dieser Grundlage stellt fast jede Landesärztekammer gemäß § 8 MWBO ein sogenanntes Logbuch („Log-Buch“) zusammen. Dieses Logbuch ist eine Dokumentation Ihrer Weiterbildung. Dort sind die Lerninhalte und die Richtzahlen für einzelne Leistungen niedergelegt. Zusätzlich erstellen Sie als Arzt in Weiterbildung eine Dokumentation der Lerninhalte, die vom Weiterbildungsbefugten unterschrieben werden muss.
Die Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer bietet einen guten Einblick in die verschiedensten Aspekte einer Weiterbildung.
Eine Weiterbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden, sofern die Weiterbildungsstätten eine gleichwertige Weiterbildung gewährleisten können. Dies ist inzwischen ein gängiges Verfahren.
Auch Zeiten im Ausland werden unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise Kongruenz der Inhalte, anerkannt. Ein Blick in die jeweilige Weiterbildungsordnung lohnt sich also!
Sollten Sie sich aus dem Ausland kommend für eine Weiterbildung zum Internisten, Schwerpunkt Pneumologie, interessieren, so hilft Ihnen eventuell folgendes Merkblatt (Deutsch und Englisch) weiter:
Merkblatt zur Anerkennung der Weiterbildungszeiten ausländischer Ärztinnen und Ärzte.

Sollten Sie Interesse an einer Weiterbildung zum Internisten, Schwerpunkt Pneumologie, haben, so unterstützen wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter info@pneumologie.de

 

Was sind die Inhalte der Weiterbildung?

Es wird unterschieden in allgemeine Inhalte der Weiterbildung, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen.
Allgemeine Inhalte sind kognitive und Methodenkompetenz sowie generelle Handlungskompetenzen. Letztere umfassen beispielsweise ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen des ärztlichen Handelns.

Im Rahmen der Facharztkompetenzen für die Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie, sind folgende Themen im Fokus:

  • Diagnose und Therapie von angeborenen und/oder hereditären Erkrankungen wie beispielsweise Asthma oder allergische Erkrankungen
  • Diagnose, Therapie, Rehabilitation und Prävention von infektiologischen Erkrankungen wie Tuberkulose, COPD oder Pneumonien
  • Diagnose, Therapie und Rehabilitation aufgrund von inhalativen Traumen, z. B . durch Umwelt-Noxen und/oder durch Arbeitsplatzeinflüsse
  • Erkrankungen der Lunge, der Atemwege, der Pulmonalgefäße, des Mediastinums, der Pleura, der Thoraxwand und Atemmuskulatur sowie der extrapulmonalen Manifestationen pulmonaler Erkrankungen
  • akute und chronische respiratorische Insuffizienz
  • Grundlagen schlafbezogener Atmungsstörungen
  • onkologisches Wissen: Diagnose von eventuellen Tumoren und/oder Karzinomen; Zusatzweiterbildung medikamentöse Tumortherapie; Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen – natürlich mit der Beherrschung von etwaigen Komplikationen; interdisziplinäre Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
  • Erkennung und Behandlung hinsichtlich Tabakentwöhnung und nichtmedikamentöser Therapiemaßnahmen wie Patientenschulung und medizinischer Trainingstherapie

Die definierten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren der Basisweiterbildung reichen vom Elektrodiagramm bis zur Proktoskopie.
Für die Pneumologie wird eine Reihe weiterer Untersuchungs- und Behandlungsverfahren in der Spezialisierung gefordert:

  • sonographische Diagnostik von Lunge, Pleura und Thoraxwandstrukturen, des rechten Herzens und des Lungenkreislaufes sowie transösophageale Untersuchungen des Mediastinums und transbronchiale Untersuchungen der Lunge
  • flexible Bronchoskopie einschließlich broncho-alveolärer Lavage sowie sämtliche Biopsietechniken
  • Pleuradrainage und Pleurodese sowie Durchführung von perthorakalen Punktionen von Lunge oder pulmonalen Raumforderungen
  • Mitwirkung bei Thorakoskopien und bei Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren
  • Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane, wie Ganzkörperplethysmographien, Bestimmung des CO-Transfer-Faktors, Untersuchung von Atempump-Funktion und Atemmechanik, unspezifische Hyperreagibilitätstestung der unteren Atemwege
  • Blutgase und Säure-Basen-Haushalt im arteriellen Blut
  • Belastungsuntersuchungen einschließlich Spiro-Ergometrie
  • unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner, intrakutaner und inhalativer Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplans
  • Hyposensibilisierung
  • Mitwirkung bei Untersuchungen des Lungenkreislaufs einschließlich Rechtsherzkatheter
  • Inhalationstherapie
  • Sauerstofflangzeittherapie und Beatmungstherapie einschließlich Heimbeatmung
  • zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen
  • Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung

 

Wie unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie?

Fort- und Weiterbildungsangebote der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie sind sowohl bei den theoretischen Inhalten als auch bei den praktischen Aufgaben hilfreich, um sich die Fülle des notwendigen Wissens gezielt zu erarbeiten. Dafür stehen folgende Curricula zur Fort- und Weiterbildung zur Verfügung:

Sollten Sie Interesse an einem Kurs haben, melden Sie sich bitte hier an. Bitte geben Sie an, für welches Curriculum Sie sich interessieren. Wir werden Sie in die Interessentenliste aufnehmen und frühzeitig informieren, sobald ein neuer Termin steht.

 

Die Facharztprüfung

Die Fachärztliche Prüfung schließt die Weiterbildung zum Facharzt ab. Die Prüfung ist nicht öffentlich und wird von einem Prüfungskomitee abgenommen. Diese Prüfungskommission besteht in der Regel aus einem Prüfungsvorsitzenden und zwei weiteren Prüfern. Alle Prüfer sind Fachärzte in den jeweiligen Bereichen. Ihre Auswahl erfolgt zufällig und keiner der drei Prüfer darf an der Ausbildung des Prüflings beteiligt gewesen sein. Daher können keine konkreten Prüfer genannt werden. Sollten Sie jedoch Bedenken haben, können Sie Prüfer aufgrund von Befangenheit ablehnen. Durchgeführt wird die Fachärztliche Prüfung durch die jeweiligen Ärztekammern.

 

 

Voraussetzungen

Vor der Prüfung zum Facharzt der Inneren Medizin, Schwerpunkt Pneumologie, müssen Sie selbstverständlich die Weiterbildung erfolgreich absolviert haben. Dies wird mit dem Logbuch dokumentiert.
Zusätzlich müssen Sie Kammermitglied jener Kammer sein, die für Ihre Fachärztliche Prüfung zuständig ist.

 

 

Vorbereitung auf die Prüfung

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie bietet einmal jährlich einen viertägigen Intensivkurs „State of the Art – Pneumologie“ (SOTA) an. Die Inhalte stimmen überein mit der „Harmonised Education in Respiratory Medicine for European Specialists (HERMES)“ der European Respiratory Society.  Im SOTA-Kurs können Sie evaluieren, wo Sie mit Ihrem derzeitigen Prüfungswissen stehen. Häufig sind unsere Mitglieder auch in den Prüfungsausschüssen der Ärztekammern vertreten und können eventuell hilfreiche Tipps für die Prüfung geben.

 

Ärzten in Weiterbildung, die Mitglieder sind, bieten wir eine reduzierte Teilnehmergebühr für Frühbucher (ca. 250 €) und regulär (ca. 300 €) an. Nicht-Mitglieder zahlen ca. 360 € bzw. ca. 410 €.
Die Intensivkurse sind erfahrungsgemäß schnell ausgebucht – daher empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Sobald neue Kurstermine feststehen, finden Sie die entsprechenden Informationen zum Programm und der Anmeldung hier


Sie sind noch nicht Mitglied? Hier können Sie die Mitgliedschaft beantragen.

 

Die ERS bietet gelegentlich eine online-Version des HERMES-Tests an. Das aktuelle Kursangebot der ERS finden Sie hier.

 

 

Unterlagen für den Antrag auf eine Fachärztliche Prüfung

Da die Landesärztekammern für die Anträge und die Durchführung der Fachärztlichen Prüfungen zuständig sind, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer zuständigen Kammer zu informieren.

Meist werden folgende Unterlagen gefordert:

  • Kopie des Personalausweises
  • Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Landesärztekammer)
  • Bescheinigungen und Zeugnisse aller ärztlichen Weiterbildungsabschnitte: 

        - Angaben zu Beginn und Ende sowie ggf. zu Unterbrechungen der Weiterbildung

        - Angaben zum zeitlichen Arbeitsumfang jedes Weiterbildungsabschnitts (Voll-/Teilzeit; bei Teilzeit Nennung des Umfangs in Prozent)

        - Zeugnis: ausführliche Stellungnahme zur fachlichen Eignung für die beantragte Facharztqualifikation Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie

        - Unterschriften ALLER für den jeweiligen Weiterbildungsabschnitt befugten Ärzte

  • Logbuch mit allen notwendigen und tatsächlich erbrachten Untersuchungs- und Behandlungszahlen – darauf achten, dass alle auch mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigt sind!
  •  Logbuch mit der Dokumentation aller Weiterbildungsgespräche mit Gesprächsinhalt, Stempel, Datum und Unterschrift
  • Teilnahmebestätigung mit Stundenanzahl aller notwendigen Weiterbildungskurse

Die Landesärztekammer prüft Ihren Antrag formal und versendet eine Eingangsbestätigung. Dies kann bis zu drei Wochen dauern. In der Folge wird Ihr Antrag fachlich gegengeprüft, und zwar anonym von einem Fachgutachter. Häufig wird die letztendliche Entscheidung zur Zulassung vom jeweiligen Weiterbildungsgremium der Landesärztekammer erteilt.

Erst dann folgt die Einladung zur Prüfung und damit die Bestätigung, dass Sie die Voraussetzungen für eine Prüfung zum Facharzt erfüllen. Die Einladung hat einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen. Insgesamt beläuft sich der Zeitraum von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Prüfung auf zwei bis sechs Monate.

 

 

Die Prüfung

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss durchgeführt, den die jeweilige Landesärztekammer einberuft. Dabei können auch mehrere Landesärztekammern zusammenarbeiten. Jedem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Ärzte an, von denen zwei Internisten, Schwerpunkt Pneumologie, sein müssen. Einer wird von der Ärztekammer zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt.

Die nicht öffentliche mündliche Prüfung dauert mindestens 30 Minuten. Sie kann alle Weiterbildungsinhalte umfassen und fragt die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ab. Die Prüfung muss so abgehalten werden, dass für Prüflinge mit körperlichen Einschränkungen Chancengleichheit besteht. Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2018

 

 

Bestanden oder nicht bestanden?

Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis Ihrer eingereichten Unterlagen und der Prüfung, ob Sie über die notwendigen und ausreichenden Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um die Facharztbezeichnung „Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie“, zu führen. 

Nach der Prüfung wird Ihnen und der Ärztekammer das Ergebnis mitgeteilt. Wenn Sie bestanden haben, erhalten Sie von der Ärztekammer die Anerkennungsurkunde. Sollten Sie nicht bestanden haben, folgt meist direkt eine mündliche Begründung und Sie erhalten einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit schriftlicher Begründung inklusive der zu erfüllenden Auflagen.

Übrigens kann die Fachärztliche Anerkennung auch wieder aberkannt werden, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

 

Bei Nicht-Bestehen der Prüfung beschließt der Prüfungsausschuss aufgrund der festgestellten Mängel:

  • um welchen zeitlichen Umfang die Weiterbildungszeit zu verlängern ist und welche inhaltlichen Anforderungen gestellt werden

und/oder

  • welche erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zusätzlich bis zur Wiederholungsprüfung erworben werden sollen

und/oder

  • welche sonstigen Auflagen erfüllt und gegenüber der Ärztekammer nachgewiesen werden müssen.

Die Dauer der verlängerten Weiterbildung beläuft sich auf mindestens drei Monate und höchstens zwei Jahre für die Facharztausbildung bzw. höchstens ein Jahr bei der Zusatzweiterbildung.