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Pflegepraktikum

Das Pflegepraktikum ist ein verpflichtendes, mindestens dreimonatiges Praktikum (90 Kalendertage) vor der Ersten Ärztlichen Prüfung. Es ist während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren; eine Aufteilung in mehrere Abschnitte von jeweils mindestens 30 Tagen Dauer ist möglich. 

 

Eine medizinische Ausbildung, z. B. in der Pflege, kann angerechnet werden – klären Sie das vorab mit Ihrer Studienleitung.  

Die Innere Medizin als einer der großen Fachbereiche der Medizin umfasst vielfältige Krankheitsbilder und eine breit gefächerte Patientenstruktur. So werden auch in der Pneumologie bzw. Pulmologie viele Pflegepraktika angeboten.

 

Ziel ist es, einen ersten Einblick in den Klinikalltag, die Pflege und die damit verbundenen Aspekte wie Hygiene, Schichtdienste und Tages- und Nachtabläufe zu erhalten sowie erste Patientenkontakte zu erleben. Die theoretischen Kenntnisse sollen mit praktischen Erfahrungen unterlegt und ein Bezug zwischen weiterem Wissen und Realität hergestellt werden. Gerade die erste Beschäftigung mit Krankenakten und Krankheitsbildern vermittelt einen Eindruck von den zukünftigen Tätigkeiten eines Pneumologen.

Was wird anerkannt und was nicht?

  • Anerkannt wird jedes Pflegepraktikum, das in einer Klinik durchgeführt wird.
  • Praktika in Psychiatrischen Kliniken werden nur in einigen Bundesländern anerkannt. 
  • Ein Pflegepraktikum im Ausland ist möglich – zu gleichen Bedingungen. 

Nicht anerkannt werden Praktika: 

  • in der Notaufnahme, der Anästhesie, im Operationssaal, der Ambulanz oder der Dialysestation
  • in einer Arzt- oder Gemeinschaftspraxis
  • im Altenpflege- oder Behindertenheim
  • in Vorsorgeeinrichtungen
  • in Einrichtungen, bei denen es in erster Linie um kosmetische Eingriffe und Behandlungen geht
  • in Rehaeinrichtungen
  • beim Mobilen Sozialen Hilfsdienst

Gut zu wissen

  • Pflegepraktika werden in der Regel nicht bezahlt. 
  • Auf speziellen Vordrucken muss das Praktikum bestätigt werden. Ohne diese ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke können Sie nicht zu den Ärztlichen Prüfungen zugelassen werden! 
  •  Viele Kliniken bieten kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten, Essensmarken und Fahrkarten für den Nahverkehr an. 
  • Eine hohe Anzahl von Studierenden der Medizin absolviert ihre Praktika im Umfeld des Heimatwohnorts – sicherlich auch, um Freunde aus der Schulzeit wiederzutreffen.

Aufgaben

Da Sie sich am Beginn der Ausbildung befinden, fallen hauptsächlich folgende Tätigkeiten an: 

  • Betten machen 
  • Patientenpflege (Hygiene, Hilfestellung bei der Ernährung) 
  • Essen ausfahren 
  • Assistenz bei leichten Tätigkeiten, z. B. Blut abnehmen 
  • Assistenz beim Anlegen von Patientenakten und ähnlichen administrativen oder organisatorischen Tätigkeiten 

Jegliche Tätigkeiten, die einen direkten Einfluss auf die Gesundheit der Patienten haben, z. B. Blut abnehmen, dürfen Sie noch nicht allein und unbeaufsichtigt durchführen! 

 

Rechte & Pflichten

Die rechtliche Grundlage ist der § 6 ÄApp0. Hier sind die Rahmenbedingungen definiert. Grundsätzlich ist ein Pflegepraktikum ein reguläres Arbeitsverhältnis mit einem Praktikumsvertrag – es unterliegt somit dem Arbeitsrecht. Die Arbeits-/Praktikumsverträge unterscheiden sich daher je nach Klinik, Bundesland und sogar Station. 

Da Sie den Alltag kennenlernen sollen, besteht die Verpflichtung zur Teilnahme an Schichtdiensten – wie bei allen medizinischen Berufen in den Kliniken. Urlaubstage werden auf Basis der Anstellungsdauer errechnet. Im Krankheitsfall müssen Sie die fehlenden Arbeitstage nacharbeiten. Dies ist besonders relevant, da die 90 Kalendertage abgeleistet sein müssen. Ohne diesen Nachweis keine Zulassung zur Ärztlichen Prüfung! 

 

Tipps

Bei einer Bewerbung ist die Vollständigkeit der Unterlagen unabdingbar. Zudem müssen die Zeitfenster, in denen Sie das Praktikum machen wollen, klar genannt sein.

Das Formblatt „Zeugnis über den Krankenpflegedienst“ ist als Nachweis Ihres Pflegepraktikums notwendig. Erhältlich ist der Vordruck beim LPA, im Studiendekanat oder im Internet: Zeugnisvordruck für das Pflegepraktikum 

Bitte achten Sie darauf, 

  • dass das Formblatt von der Pflegedienstleitung unterschrieben und mit Klinikstempel versehen ist. Es dürfen keine Korrekturen (z. B. mit Tipp-Ex) vorgenommen werden! 
  • dass die Bescheinigung frühestens am letzten Tag des Praktikums ausgestellt wird. Eine über das Ausstellungsdatum hinaus bescheinigte Zeit wird nicht anerkannt! 
  • dass die gesamte Praktikumszeit eingetragen wird. Wenn Sie also beispielsweise am letzten Wochenende frei hatten, sollte dieses Wochenende dennoch auf der Bescheinigung berücksichtigt werden – ansonsten fehlen eventuell zwei Kalendertage zur Anerkennung des Pflegepraktikums. 

Checkliste der Tätigkeiten