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Praktisches Jahr

Die Angaben zum Praktischen Jahr basieren auf der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist. Hier können Sie die Approbationsordnung einsehen. Jede Universität interpretiert diese Regelungen in deren letzten Feinheiten anders. Es empfiehlt sich nachzufragen oder auf den entsprechenden Webseiten der Heimatuniversität zu recherchieren.

Was & Wie

Das Praktische Jahr findet in den letzten zwei Semestern Ihres Medizinstudiums statt und umfasst 48 Wochen bzw. drei Tertiale á 16 Wochen. Ein PJ dient dazu, die erlernten theoretischen Inhalte unter ärztlicher Anleitung anzuwenden. Das bis auf Pflege­praktikum und Famulatur fast ausschließlich theoretische Wissen soll in praktizierendes Handeln übertragen werden. Diesem Grundsatz ordnen sich alle Aspekte eines PJ unter. 

 

Wie ist das PJ strukturiert?

Das PJ untergliedert sich in 3x16 Wochen, die an einem Stück zu absolvieren sind. Der Start ist jeweils Mitte Mai und Mitte November. 

Die drei Tertiale sind wie folgt zu absolvieren: 

  1. Erstes Tertial: Innere Medizin – beispielsweise auf einer pneumologischen Station. In der Pneumobörse finden Sie entsprechende Angebote! 
  2. Zweites Tertial: Chirurgie 
  3. Drittes Tertial: Wahltertial; Allgemeinmedizin (z. B. in der Lehrpraxis einer Universität) oder in einem weiteren Fachbereich, der NICHT Innere Medizin oder Chirurgie ist! 

Für das 3. Tertial können Sie sich eine Fachrichtung nach Ihrer Neigung wählen – aber NICHT in der Inneren Medizin oder in der Chirurgie. Die Universitäten sind jedoch verpflichtet (!) bis zum Beginn des PJ im Oktober 2019 sicherzustellen, dass alle Medizinstudierende dieses Tertial auf Wunsch in der Allgemeinmedizin absolvieren können. Dafür treffen Universitäten Vereinbarungen mit Lehrpraxen aus der Allgemeinmedizin. Viele Universitäten mit einem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin haben ein vergleichsweise großes Netzwerk an Lehrpraxen, das auch dazu dient, eine enge Verbindung zwischen universitärer Forschung und der Praxis zu festigen. 

 

Wo kann ein PJ gemacht werden?

1. und 2. Tertial werden entweder an dem Klinikum der Heimatuniversität, einem weiteren Universitäts­klinikum oder einem Lehrkrankenhaus absolviert. Dafür hat die jeweilige Heimatuniversität Vereinba­rungen mit Lehrkranken­häusern getroffen. So soll sichergestellt werden, dass die Lernleistung im PJ der jeweiligen Prüfungs­ordnung entspricht. Jede Universität hat eine Liste der Lehr­kranken­häuser, bei denen Sie sich bewerben können. Im 1. und 2. Tertial können acht Wochen je Tertial in einer ambulanten Einrichtung, wie in der Praxis eines niedergelassenen Arztes oder in einer ambulanten Station eines Lehr­kranken­hauses, durchgeführt werden. 

 

PJ & Teilzeit

Das PJ kann in Teilzeit mit einer mindestens 50- oder 75-Prozent-Stelle absolviert werden. Jedoch verlängert sich dement­sprechend die Dauer des PJ! Damit ein PJ in Teilzeit angerechnet wird, müssen Sie auf das Äquivalent einer 48-wöchigen Vollzeitstelle kommen. Teilzeit im PJ ist noch relativ selten, nachfragen kann sich lohnen! 

 

Unterbrechung des PJ aufgrund schwerwiegender Gründe

Bei schwerwiegenden Gründen (z. B. aufgrund Erkrankung) kann ein PJ unterbrochen werden – dies folgt folgender Staffelung: 

  • 30 Fehltage (also 30 Arbeitstage in der Ausbildung) innerhalb eines PJ werden angerechnet – davon dürfen bis zu 20 Ausbildungstage innerhalb eines Tertials vorkommen. Dies ist inklusive der Urlaubstage! Diese Fehltage werden von vielen Studierenden genutzt, um sich am Ende des PJ auf die Dritte Ärztliche Prüfung vorzubereiten. 
  • Sollten mehr Fehltage anfallen, so können bereits geleistete Teile des PJ angerechnet werden – sofern diese NICHT länger als ein Jahr zurückliegen. 

Formalien innerhalb eines PJ

Dreh- und Angelpunkt des PJ ist das „Logbuch“. In diesem Logbuch dokumentieren Sie die einzelnen Tertiale – achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit! 
Logbücher werden von der Heimatuniversität erstellt – bestimmende Faktoren sind hier die bundeslandspezifischen Zulassungsverordnungen und die einzelnen Fachbereiche. Erkundigen Sie sich also genau, welches Logbuch notwendig ist! Inzwischen gibt es sie bei vielen Universitäten zum Download – wenn nicht, werden Logbücher auch im Universitätsklinikum ausgegeben. 
Wichtig ist, dass das Logbuch komplett, vollständig und leserlich am Ende jedes Tertials vorliegt. Es wird dann in der Klinik abgegeben und Sie erhalten im Gegenzug eine PJ-Bescheinigung. 

KURZ GESAGT
Denken Sie an ein Arbeitszeugnis! Ein solches sollte von jedem Arbeitgeber ausgestellt werden und hilft dann später bei der Bewerbung um eine Weiterbildung. 

PJ-Evaluation

Einige Universitäten haben bereits eine Möglichkeit zur Evaluation des jeweiligen Tertials durch die Studierenden eingerichtet. Diese Evaluation dient dazu, ein Feedback zur Lehre in den jeweiligen Stationen, Lehrkranken­häusern und -praxen zu erhalten. 

 

Was erwartet Sie in einem PJ?

Als Medizinstudierende ohne Approbation sind Sie gewissermaßen wie in einer praktischen Lehre. Es geht darum, einen jeweils definierten Katalog von praktischen ärztlichen Tätigkeiten unter Anleitung zu erlernen und zu üben, um diese Tätigkeiten dann selbstständig auszuführen. Im ersten Tertial werden die selbstständigen Tätigkeiten eher an die Famulatur anschließen. Je nachdem, wie sicher Sie sich fühlen, wahrgenommen werden und sind, werden Ihnen nach und nach Aufgaben zugewiesen. 

Die Approbationsordnung definiert dies so: „Zur Ausbildung gehört die Teilnahme der Studierenden an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmakotherapeutischen und klinisch-pathologischen Besprechungen. Um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu sichern, soll die Zahl der Studierenden zu der Zahl der zur Verfügung stehenden Krankenbetten mit unterrichtsgeeigneten Patienten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Studierenden dürfen nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung nicht fördern.“ Zugleich stellt die Approbationsordnung aber auch klar, dass Sie in den regulären Arbeitsalltag eingebunden werden – unabhängig davon, ob Sie dies als förderlich oder nicht förderlich erleben. 

 

Einen ersten Einblick, was Sie erwartet, geben einige Checklisten, die Sie hier herunterladen können: 

INTERESSANTE LINKS

Checkliste_PJ_in_der_Pneumologie.pdf

Checkliste_Klinische_Lehrvisite.pdf

Vorlage_DOPS_mit_Feedback.pdf

Vorlage_MiniCEX_Patientenaufnahme_mit_Feedback.pdf

Bescheinigung über das Praktische Jahr

PJ im Ausland

Ein PJ im Ausland ist möglich. Doch für die Anerkennung durch das jeweilige Landesprüfungsamt des Bundeslandes der Heimatuniversität sind einige Formalien zu beachten: 

  • Gleichwertigkeit der im Ausland erfolgten Ausbildung

Dies bedeutet, dass dieselben Regeln für die einzelnen Tertiale gelten – ob in Aachen oder Zhengzhou (China). Da sich Gesundheitssysteme unterscheiden, ist dies nicht überall gewährleistet. 

Das Land NRW hat eine Liste zusammengestellt, die inzwischen deutschlandweit zum Einsatz kommt: Liste der anerkannten Einrichtungen im Ausland 

  • Immatrikulation an der jeweiligen medizinischen Universität im Ausland, die für das Lehrkrankenhaus oder das Universitätsklinikum zuständig ist. (Siegel und Unterschrift der zuständigen Stelle der Universität!) 
  • Die Anrechnung erfolgt auf Antrag. In der Regel dürfte Ihre Heimatuniversität den Antrag zweisprachig (Deutsch + x) zum Download auf den entsprechenden Webseiten zur Verfügung stellen. Hier können Sie sich einen beispielhaften Antrag herunterladen.
  • Zur Bewerbung gehört auch die Bescheinigung über eine betriebsärztliche Untersuchung beim Betriebsmediziner der Heimatuniversität.
  • Die Anrechnung von PJ-Tertialen nach ÄApprO 2002 ist gebührenpflichtig. 

Der sicherste Weg ist, bei der jeweiligen Heimatuniversität gezielt nachzufragen, wo und welche Formalien einzuhalten sind – zum Beispiel im PJ-Büro. 

KURZ GESAGT
Sollten Sie ein PJ im Ausland machen wollen, dann planen Sie frühzeitig. Sich zwei Jahre im Voraus zu bewerben ist nicht unüblich! 

Wie sieht es mit der Honorierung aus?

Inzwischen werden einige PJs bezahlt, aber es gibt keinen Anspruch darauf. Für die „Aufwandsentschädigung“ gibt es eine Obergrenze. Sie darf den jeweils gültigen BAFÖG-Satz nicht überschreiten. Es lohnt sich also, in der Pneumobörse  nachzusehen, ob es neben der Bezahlung noch weitere Benefits gibt. Manchmal ist das kleinere Lehrkrankenhaus hier besser aufgestellt als die große Universitätsklinik. 

 

Was benötigen Sie für eine Bewerbung?

  • Betriebsärztliche Untersuchung des Betriebsarztes der Heimatuniversität – hier ist es sinnvoll, frühzeitig einen Termin zu machen. Die Bescheinigung kann an das PJ-Büro weitergeleitet werden. 
  • Vollständiges Transkript der bisherigen Leistungen im Medizinstudium
  • Lebenslauf (ob mit oder ohne Foto hängt von der jeweiligen Institution ab, einfach nachfragen)
  • Zeugnisse, z. B. aus der Famulatur.
  • Motivationsschreiben

Rechte & Pflichten, Haftung

Sie haben im PJ ein Recht auf Ausbildung. Im dicht gedrängten Alltag ist dies nicht immer so zu realisieren, dass Sie tatsächlich auch das Gefühl haben, dass Sie ausgebildet werden. Achten Sie darauf, fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist, notieren Sie sich die Antworten und sagen Sie klar und eindeutig, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Aufgabe Sie überfordert. Grundsätzlich sollten Sie unter Anleitung eines ausbildenden Arztes agieren. Was Sie in einem PJ lernen, hängt von der Gesamtsituation, dem Umfeld, den ausbildenden Ärzten und auch von Ihnen ab. 

 

Folgende Tätigkeiten dürfen nach Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Deutschland an Absolventen des PJ übertragen werden: 

  • Vorbereitende Anamnese mit anschließender Überprüfung im Gespräch
  • Kapilläre/venöse Blutabnahmen, subkutane und intramuskuläre Injektionen einschließlich Impfungen
  • Intravenöse Applikationen (außer Erstapplikationen)
  • Zweite oder dritte OP-Assistenz
  • Versorgung unkomplizierter Wunden bei regelmäßiger Kontrolle durch einen Arzt
  • Eingriffs- und Risikoaufklärung von Patienten, wenn dies dem theoretischen und praktischen Wissensstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet. 

Zur Ausbildung gehört laut ÄApprO zudem: 

  • Teilnahme an Konferenzen. Als studentisches Mitglied der DGP (hier geht es zum Antrag – die Mitgliedschaft für Studierende ist übrigens kostenfrei) erhalten Sie ein Freiticket für den Kongress der Pneumologie mit mehr als 4.000 Teilnehmern und vielen Veranstaltungen für Studierende. So können Sie z. B. mit einem speziellen Test Ihren Wissensstand für die Ärztliche Prüfung kontrollieren und bei Wissenslücken gezielt nachfragen!
  • Teilnahme an pharmakotherapeutischen und klinisch-pathologischen Besprechungen.
  • Sie benötigen eine gültige Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Meist sind Studierende bei ihren Eltern mitversichert. Eine Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert.
  • Sie werden wie jedes andere ärztliche Personal eingesetzt. Das bedeutet reguläre Arbeitszeiten, Schicht- und Wochenenddienste.

Jeder Mensch ist fehlbar – auch Ärzte. In unserem Beruf ist dies jedoch mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Im Rahmen eines PJ sind Sie nur haftbar, wenn Sie grob fahrlässig und entgegen der Anweisung der auszubildenden Ärzte handeln. Haftbar wie ein approbierter Arzt sind Sie aber nicht. 

KURZ GESAGT
Nicht vergessen! Da die PJ Mitte Mai bzw. November beginnen, ist PJ-Ende und Semesterende nicht zeitgleich. Dadurch fällt das PJ-Ende in die Zeit des Folgesemesters. Weil das jeweilige Landesprüfungsamt die Immatrikulation zwingend bis zum Ende des PJ verlangt, müssen Sie an die Immatrikulation (Rückmeldung) denken! Auch Fehltage (Urlaubstage) sind PJ-Zeit, für die eine Immatrikulation erforderlich ist. Ohne Immatrikulation keine Zulassung zur mündlichen Ärztlichen Prüfung!